Die Region Lübeck ist ein starkes wirtschaftliches, soziales und kulturelles Zentrum. Sie ist lebendig, weil die Lübeckerinnen und Lübecker ihre Region seit jeher aktiv mitgestalten. So wurde bereits im Jahr 1173 die erste Stiftung in der Hansestadt gegründet.
Sie spielen mit dem Gedanken einen persönlichen Beitrag zur positiven Entwicklung des Lübecker Gemeinwesen beizutragen? Wir zeigen Ihnen gerne die Möglichkeiten auf, die Ihnen eine Stiftung hierfür bieten kann. Denn auch Sie können zum Stifter werden– mit der Sparkasse zu Lübeck AG.
Ihr Engagement ist dabei so individuell wie Sie selbst. Sie alleine entscheiden, für welchen Zweck Sie Ihr Vermögen verwenden möchten. Sie tragen dazu bei, die Welt in und um Lübeck herum ein Stückchen besser zu machen. Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen dienen die Erträge aus Ihrem Stiftungsvermögen der dauerhaften Verfolgung Ihres Stiftungszwecks.
So können kulturelle, ökologische, soziale, sportliche und wissenschaftliche Einrichtungen gefördert werden. Aber auch andere von Ihnen gewünschte Zwecke können auf Dauer nachhaltig unterstützt werden. Damit schaffen Sie als Stifter einen dauerhaften Wert, der die Zukunft Lübecks bereichern kann.
Wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Stiftung. Denn das Schöne am Stiften überlassen wir Ihnen, die Arbeit übernehmen wir für Sie. Lassen Sie sich von unserer
Stiftungskompetenz überzeugen.
Stiftungen sind Geldgeber für gemeinnützige Zwecke. Das Besondere an einer Stiftung ist ihre Sicherheit und Beständigkeit: Eine Stiftung wird für die Ewigkeit errichtet. Der Stifter engagiert sich damit langfristig und bringt sein Vermögen in die Stiftung ein. Das Stiftungsvermögen verbleibt als Grundkapital und darf nicht angetastet werden. Staatliche Aufsichtsbehörden achten darauf, dass der Stiftungszweck verwirklicht wird. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks werden nicht das Stiftungskapital, sondern nur die erwirtschafteten Überschüsse und eingehenden Spenden verwendet. Der eingebrachte Kapitalgrundstock bleibt dagegen vollständig und dauerhaft erhalten.
Etwa 95 Prozent aller Stiftungen in Deutschland sind gemeinnützig und haben die Ziele, der Allgemeinheit zu helfen und die Gesellschaft zu unterstützen. Den Zweck Ihrer Stiftung bestimmen Sie als Stifterin oder Stifter ganz individuell. Bei der Gründung können Sie aus den zahlreichen Zwecken auswählen und dabei regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen.
Die selbstständige Stiftung ist geeignet, um als Stifter dauerhaft sein Vermögen einem bestimmten Zweck zu widmen. Die staatliche Aufsicht garantiert die Beständigkeit der Stiftung und die Berücksichtigung des Stifterwillen.
Eine Treuhandstiftung wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (z.B. der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit, kurz: Gemeinnützige) errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Die Übertragung kann auch erst per Testament erfolgen.
Dies ist die beliebteste Stiftungsform unserer Kunden.
Eine Zustiftung ist eine Zuwendung an eine bereits bestehende Stiftung. Anders als eine Spende erhöht die Zuwendung das Grundstockvermögen der Stiftung.
Heute! Sie können Ihre Stiftung auch für Ihren Todesfall vorbereiten lassen. In diesem Fall kann die Stiftung Ihre Erbin werden. Per Testament wird Ihr gewünschtes Vermögen übertragen. Dies geschieht unter der vertraglich geregelten Bedingung, Ihre Stiftung zu bedenken.
Armin Last
Fred Bohlmann
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