EBICS ist ein moderner, sicherer und bankübergreifender Zugangsweg. Auf Grund neuer Vorgaben des Spitzenverbandes der deutschen Banken (im sog. EBICS-Crypto-Lifecycle) kommen zukünftig längere Sicherheitsschlüssel zum Einsatz. Betroffen sind
Die neuen Anforderungen an die Sicherheitsschlüssel treten zum 1. Dezember 2021 in Kraft. Genügen die Schlüssel den Sicherheitsanforderungen nicht, ist weder der Abruf von Umsatzdaten, noch das Senden von Zahlungsverkehrsaufträgen möglich. Diese gesetzlichen Anforderungen gelten einheitlich für alle Banken und Sparkassen.
Betroffen sind alle EBICS-Teilnehmer, bei denen einer der drei Sicherheitsschlüssel (Elektronische Unterschrift, Authentifikation oder Verschlüsselung) kürzer als 2.048 Bit ist.
Besonderheit Chipkarte: Nicht betroffen sind EBICS-Teilnehmer, die eine EBICS-Signaturkarte mit einer Schlüssellänge von 1.984 Bit und EBICS in den Versionen 2.4 oder 2.5 nutzen. Nutzen Sie hingegen EBICS 3.0 gilt diese Ausnahme nicht.
Ob Sie wirklich betroffen sind, überprüfen Sie bitte in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware.
S-Firm: Nutzen Sie unser S-Firm, so gelangen Sie über "Stammdaten->Bankzugänge>EBICS->invidiuelle Bezeichnung->Registerkarte EBICS-Benutzer" in die EBICS-Benutzerübersicht. Steht hier in den Spalten "EU-Version" oder "Auth.-Schlüssellänge" ein Wert kleiner als 2.048 Bit, ist zwingend ein Schlüssteltausch notwendig.
Kein Handlungsbedarf hingegen besteht, wenn die Schlüssellänge mindestens 2.048 Bit beträgt. Einen Beispiel-Screenshot aus S-Firm sehen Sie unten.
Fremdsoftware: Sollten Sie eine Fremdsoftware einsetzen (z.B: Datev, Windata, ProfiCash, MultiCash usw.) wenden Sie sich zur Unterstützung bitte an den Hersteller Ihrer Software.
So gehen Sie in S-Firm vor: S-Firm 4.0 unterstützt Sie in der Regel durch einen Assistenten. Sie finden den Assistenten direkt auf der Startseite von S-Firm (Favoriten->Startseite->Ansicht der anstehenden Aufgaben). Erscheint bei Ihnen auf Grund einer älteren Version von S-Firm oder weil Sie o.g. Hinweis auf der Startseite ausgeblendet haben kein Assistent, folgen Sie bitte der untenstehenden Anleitung ab Punkt 1.2.
Es werden neue und damit längere Schlüssel erzeugt und diese als sog. Schlüsseländerung bei allen Banken eingereicht (EBICS-Schlüssel werden immer für alle Banken gleichzeitig benutzt). Diese Schlüsseländerung erfordert keine Freigabe über INI-Briefe, sondern ist mit der technischen Übertragung bereits abgeschlossen. Sie haben also keine Ausfallzeiten. Die Änderung erfordert daher nur wenige Minuten Ihrer Aufmerksamkeit.
Anleitung zur Schlüsseländerung mit S-Firm | PDF-Dokument ansehen |