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Unsere Sparkasse auf
Unsere BLZ & BIC
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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

Minderjährige benötigen bei Bankgeschäften mit der Sparkasse die Vertretung durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Vertreterin, in der Regel durch beide Elternteile.
Es ist außerdem möglich, eine alleinige Vertretung zu bestimmen. Beide Vertretende führen jeweils verschiedene Bankgeschäfte eigenständig durch.

  • Hinterlegen Sie einfach und ohne großen Aufwand online die entsprechende Vollmacht.
  • Keine gemeinsamen Termine beider Vertretenden in der Filiale notwendig.
  • Entscheiden Sie für jedes Kind individuell, wer von Ihnen die Elternvollmacht erhält.
  • Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der gegen­seitigen Bevoll­mächtigung zuzu­stimmen oder diese bei Bedarf zu entziehen.

Elternvollmacht einrichten – so funktioniert's online

Beide Elternteile müssen für die eigenständige Einrichtung am Online-Banking-Verfahren teilnehmen.

  1. Zum Start entscheiden Sie für jedes Kind, ob eine gegenseitige Bevollmächtigung eingerichtet wird.
  2. Die gegenseitige Bevollmächtigung bestätigen Sie einfach mit einer TAN. Sie erhalten eine Bestätigung in Ihrem elektronischen Postfach.
  3. Ihre Partnerin oder Ihr Partner wiederholt den ersten Schritt und bestätigt ebenfalls den Vorgang mittels TAN-Verfahren.
Ihr nächster Schritt

Richten Sie die Eltern­vollmacht direkt ein oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Umfang der Vollmacht

Was Sie mit der Elternvollmacht tun können

Umfang der gegenseitigen Bevollmächtigung

Die Eltern bevoll­mächtigen sich gegen­seitig, nachfolgend genannte Bank­geschäfte (jeweils einschließlich der hierfür erforderlichen Erklärungen) für den Minder­jährigen jeweils alleine gegen­über der Sparkasse zu tätigen.

  • die Eröffnung eines Kontos zur Geld­anlage (Tagesgeld­konten, Sparkonten und vergleichbare Produkte)
  • die Eröffnung eines Girokontos auf Guthaben­basis
  • die Kündigung o. g. Kontoverträge
  • die Vornahme von Verfügungen über das Konto­guthaben (inkl. der Kündigungen von Guthaben) des Minder­jährigen,
  • Aufträge zum An- und Verkauf von Wertpapieren sowie die Vornahme von Verfügungen über ein bestehendes Depot und die darin verwahrten Wertpapiere für den Minderjährigen,
  • die Beantragung, Änderung und Kündigung einer Sparkassen-Kundenkarte,
  • die Beantragung, Änderung1 und Kündigung einer Sparkassen-Card (Debitkarte) in den von der Sparkasse angebotenen Kartenformen (z.B. als physische oder virtuelle Karte nebst ggfs. Bereitstellung einer zu diesen auf mobilen Endgeräten gespeicherten digitalen Sparkassen-Card (Debitkarte) ) mit den von der Sparkasse angebotenen Funktionalitäten und Ausstattungen (z.B. girocard und ggfs.andere Zahlungsmarken (z.B. V-Pay, Debit Mastercard, Visa Debit)) sowie die Zustimmung zur Aufbringung der Alterskennung,
  • die Beantragung, Änderung und Kündigung einer Mastercard Basis (Debitkarte) oder Visa Card Basis (Debitkarte)
  • den Abschluss, die Änderung und die Kündigung einer Rahmen­vereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking und am Elektronischen Postfach, die Registrierung für das Bezahl­verfahren Wero, einschließlich der Beantragung, Entgegen­nahme und Sperrung der Zahlungs­instrumente einschließlich der personalisierten Sicherheits­merkmale
  • die Entgegen­nahme und die Anerkennung von Konto–/Depot­auszügen, Rechnungs­abschlüssen und sonstigen das Konto/Depot betreffenden Schrift­stücken
  • die Erteilung, Befristung und Änderung und den Widerruf von Zahlungs­aufträgen und Einzugs­aufträgen
  • die Änderung oder Anpassung der Verträge zu den oben genannten Konten einschließlich der Wiederanlage von fälligen Geldern
  • Erteilung, Änderung und Befristung von Freistellungs­aufträgen
  • die Vornahme sämtlicher Handlungen, die Wirkungen nach den Vorschriften des 4. Abschnittes im 8. Buch der ZPO entfalten können (insbesondere Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto; Rückumwandlung; Aufteilung und Umbuchung von Guthaben gepfändeter Gemeinschaftskonten)
    1 Hierzu zählen auch die Veranlassung einer Karten­sperre, die Vereinbarung eines Verfügungs­limits für die Sparkassen-Card (Debitkarte) (Debitkarte) sowie die Stellung des Antrags auf Beschränkung des Einsatzes nur auf das Inland bzw. ausgewählte Länder.

 

Die Eltern bevollmächtigten sich weiter gegenseitig:

  • dem Minderjährigen alleine zu gestatten, ohne gesonderte Zustimmung der gesetzlichen Vertreter selbst Verfügungen über sein Konto vorzunehmen (z. B. Bargeldauszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge),
  • der Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte)  - in den von der Sparkasse angebotenen Kartenformen (z.B. als physische oder virtuelle Karte nebst ggfs. Bereitstellung einer zu diesen auf mobilen Endgeräten zu speichernden digitalen Sparkassen-Card (Debitkarte) (Debitkarte)) mit den von der Sparkasse angebotenen Funktionalitäten und Ausstattungen (z.B. girocard und ggfs. andere Zahlungsmarken (z.B. V-Pay, Debit Mastercard, Visa Debit)) sowie die Zustimmung zur Aufbringung der Alterskennung – oder einer Mastercard Basis (Debitkarte) oder einer Visa Card Basis (Debitkarte) an den Minderjährigen zur Nutzung an Kontoauszugs­druckern, für Bargeldaus­zahlungen an Geldautomaten, zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungs­unternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen eines fremden Systems und soweit die Debitkarte entsprechend ausgestattet ist, zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungs­unternehmen (Online-Handel) und Selbstbedienungs­einrichtungen alleine zuzustimmen,
  • dem Minderjährigen alleine zu gestatten, eine digitale Karte (auch mit individualisierten Authentifizierungsverfahren) zur Speicherung und Nutzung auf mobilen Endgeräten zu einer bereits bestehenden Sparkassen-Card (Debitkarte), Mastercard Basis (Debitkarte) oder Visa Card Basis (Debitkarte) abzurufen bzw. zu bestellen,
  • eine Übersendung der Kontoauszüge an den Minderjährigen oder an einen gesetzlichen Vertreter alleine oder an beide gesetzlichen Vertreter zu veranlassen.

Die Vollmacht umfasst auch die Befugnis zur Abgabe der Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des DSGVO und die Einwilligung in die werbliche Ansprache (beispielsweise per Post, Telefon, E-Mail oder Elektronischem Postfach).

Die Vollmacht bedarf der Erteilung durch beide Elternteile.

Die Erteilung von Unter­vollmachten ist ausgeschlossen. Jeder Elternteil kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber der Sparkasse widerrufen. Der Widerruf der Eltern­vollmacht gegenüber der Sparkasse durch ein Elternteil führt zum Erlöschen der Eltern­vollmacht insgesamt. Die Vollmacht erlischt in jedem Fall mit Eintritt der Voll­jährigkeit des Minder­jährigen

Ihr nächster Schritt

Richten Sie die Elternvollmacht direkt online ein oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Sparkasse.

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