Ob Urlaubs- oder Geschäftsreise oder nur der kurze Wochenendtrip: Im Ausland ist der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nur lückenhaft. Sicherheit im Ausland bietet Ihnen - als Privatpatient - eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
Umfang der Auslandsreise-Krankenversicherung
Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen versichert, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Es werden die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind, erstattet. Dazu zählen z.B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel.
Was ist nicht versichert?
Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen. Weitere Ausschlüsse regeln die Versicherungsbedingungen.