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Ob Urlaubs- oder Geschäftsreise oder nur der kurze Wochenendtrip: Im Ausland ist der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nur lückenhaft. Sicherheit im Ausland bietet Ihnen - als Privatpatient - eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

  • Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 56 Tagen oder für Einzelreisen bis zu 365 Tagen
  • Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
  • Gilt weltweit
  • Als Privatpatient im Ausland
  • ohne Altersbeschränkung
  • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert   

Versichern können sich Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Umfang der Auslandsreise-Krankenversicherung

Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen versichert, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Es werden die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind, erstattet. Dazu zählen z.B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel.

Für Familien werden spezielle Familienrabatte vorgehalten.

Was ist nicht versichert?

Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen. Weitere Ausschlüsse regeln die Versicherungsbedingungen.

Sie können wählen zwischen einem Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung oder einem Einzelvertrag für eine einzelne Reise bis 365 Tage.

In unseren Gold-Kreditkarten ist der Versicherungsschutz der Auslandsreise-Krankenversicherung bereits enthalten.

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