Die KfW Bankengruppe ist eine der führenden und erfahrensten Förderbanken der Welt. Fördern heißt für die KfW, selbst Verantwortung zu übernehmen und als Partner Impulse für verantwortungsbewusstes Handeln zu setzen.
Sie können gefördert werden, wenn Sie
*Ehegatten/Lebenspartner und Kinder, die max. 20 Jahre alt sind oder einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem EU-Staatsbürger haben.
Die Höhe des monatlichen Auszahlungsbetrages können Studierende zwischen 100 und 650 EUR frei festlegen.
Erst- oder Zweitstudien können in Abhängigkeit vom Alter bei Antragstellung über max. 14. Fachsemester finanziert werden. Die Finanzierung eines Masters, eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums sowie einer Promotion erstreckt sich über max. 6 Semester.
Die gesamte Darlehenslaufzeit ist flexibel gestaltbar und liegt bei max. 33 Jahren und 6 Monaten für ein Erst- oder Zweitstudium. Für ein postgraduales Studium oder eine Promotion liegt die Darlehenslaufzeit bei max. 29 Jahren und 6 Monaten.
Der KfW-Studienkredit kann mit dem BAföG kombiniert werden.
Die Tilgung beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Karenzphase, die zwischen 6 und 23 Monate betragen kann. Das Darlehen ist in monatlichen Raten, die Zins und Tilgung enthalten (Annuitäten), innerhalb von max. 25 Jahren bzw. bis zum 67. Lebensjahr zurückzuzahlen. Außerplanmäßige Tilgungen sind in jeder Darlehensphase kostenfrei möglich und können zu jedem 1. April und 1. Oktober über das Online-Kreditportal beauftragt werden.