*Anpassungen des o.g. Sollzinssatzes richten sich nach einer Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: Gleitender Durchschnitt der Pfandbriefe mit einer Restlaufzeit von drei Jahren. Maßgeblich ist der am 01.10.2012 ermittelte Wert des Referenzzinssatzes. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes werden wir regelmäßig per 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,500 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert am 01.10.2012 bzw. bei der letzten Anpassung des o.g. Sollzinssatzes verändert, sinkt oder steigt dieser um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 01.02., 01.05., 01.08. bzw. 01.11.