Mit Taschengeld das Sparschwein füttern - das war gestern. Unser Taschengeldkonto wächst mit den Bedürfnissen mit. Von der Geburt bis zum Schulanfang und darüber hinaus. Für die erste finanzielle Freiheit, für die einfache Verwaltung des Taschengeldes und für erste Verdienste aus kleinen Jobs.
Mit dem Taschengeldkonto ist das Geld sicher verwahrt und trotzdem jederzeit griffbereit. Einfache Bargeldauszahlung an allen Geldautomaten der Sparkassen, kontaktloses Bezahlen mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) und mobiles Bezahlen mit dem Handy - alles inklusive.
1 Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
Taschengeldkonto eröffnen
Die Girokontoeröffnung von bzw. für Minderjährige kann online oder vor Ort in einer unserer Geschäftsstellen erfolgen.
Kontoeröffnung online
Kontoeröffnung in einer unserer Filialen
Antworten für Eltern
Jederzeit. Sie können Ihrem Kind schon zur Geburt ein Taschengeldkonto einrichten. Auf diese Weise bilden Sie eine finanzielle Grundlage für Ihr Kind. Vielleicht sparen Sie kleinere Beträge statt Taschengeld für Ihr Kind an, über die Ihr Sohn oder Ihre Tochter ab einem späteren Zeitpunkt verfügen kann.
Schon ab einem Alter von sechs Jahren können Sie das monatliche Taschengeld auf das Taschengeldkonto überweisen. Ihr Kind kann dies und angesparte Beträge für sich nutzen, sich Bargeld holen oder überweisen. Natürlich unter Ihren Augen und mit Ihrer Hilfe. So helfen Sie Ihrem Nachwuchs frühzeitig, ein Gefühl für das eigene Geld zu entwickeln.
Spätestens ab 12 Jahren ist ein Taschengeldkonto für Jugendliche dann wirklich sinnvoll – das sehen auch viele Verbraucherzentralen so. Denn dadurch erhält Ihr Kind die Möglichkeit, in seinem alltäglichen Tun bargeldlos und mobil zu bezahlen, online oder per S-App sein Konto zu verwalten und die Handykarte aufzuladen.
Die Möglichkeiten im Taschengeldkonto hängen vom Alter des Kontoinhabers und Ihren Freigaben als Erziehungsberechtigter ab.
So sind Bargeldauszahlungen an ganz junge Kids oft nur in vorher festgelegtem Umfang oder auch nur in den Geschäftsstellen und in Begleitung eines Elternteils möglich.
Etwa ab dem 12. Lebensjahr bietet ein Taschengeldkonto dann annähernd dieselben Funktionen wie ein normales Girokonto: Bargeldauszahlung am Geldautomaten, Überweisungen, Daueraufträge und kontaktloses Bezahlen stehen zur Verfügung.
Das Taschengeldkonto S-Jugendgiro wird kostenfrei bis zu einem Alter von 25 Jahren geführt. Sparkassen-Card (Debitkarte) und Nutzung der SB-Terminals sind inklusive, erst für die Eltern, später für das Kind.
Ihr Sohn oder Ihre Tochter kann nur über so viel Geld verfügen, wie tatsächlich auf dem Taschengeldkonto vorhanden ist.
Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Taschengeldkonten nicht. Ihr Kind kann nicht über mehr Geld verfügen, wie an Guthaben auf dem Taschengeldkonto ist. So ist der Aufbau von Schulden nicht möglich.
Für Minderjährige unter 18 Jahren gibt es keine Möglichkeit, alleine einen Kredit aufzunehmen. Nur mit Unterstützung der Eltern ist eine Kreditaufnahme möglich.
Für das Taschengeldkonto ist Online-Banking jederzeit möglich. Erst kann das Konto über das Online-Banking der Eltern eingesehen und geführt werden. Ab ca. 12 Jahren lohnt sich ein eigener Online-Banking-Vertrag für Ihr Kind, damit es selbst in sein Konto einsehen, Überweisungen tätigen und Daueraufträge einrichten kann. Natürlich ist dazu Ihre Zustimmung Voraussetzung.
Ihr Kind ist der Hauptkontoinhaber und damit gehört ihm das Guthaben. Als Erziehungsberechtigte besitzen Sie eine Kontovollmacht und haben als Bevollmächtigter Zugriff auf das Taschengeldkonto.
Allerdings sind Ihre Möglichkeiten eingeschränkt: Das Geld auf dem Konto dürfen Sie sich nur als Bargeld auszahlen lassen, um es Ihrem Kind zu geben oder für kleinere Extraausgaben z.B. für die Schule oder Freizeitaktivitäten zu nutzen, die direkt dem Kind zugute kommen. Das Taschengeldkonto und sein Guthaben darf aber nicht für den normalen Unterhalt genutzt werden.
Kontoeröffnungen von Minderjährigen können online oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen vorgenommen werden.
Für die Kontoeröffnung benötigen wir neben Ihrer Geburtsurkunde die Zustimmung der Eltern (aller gesetzlichen Vertreter). Diese holen wir schriftlich ein.
Sollten die Eröffnung in einer unserer Filialen stattfinden und es nicht möglich sein, dass alle gesetzlichen Vertreter mit zum Gespräch kommen können, können wir in Einzelfällen die Zustimmung nachholen. Es ist auch möglich, eine Elternvollmacht zu hinterlegen. Die Hinterlegung der gegenseitigen, alleinigen Vollmacht ist einfach und ohne großen Aufwand online schnell erledigt.
Kontoeröffnungen von Minderjährigen können online oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen vorgenommen werden.
Für die Kontoeröffnung benötigen wir die Zustimmung der Eltern (aller gesetzlichen Vertreter). Diese holen wir schriftlich im Rahmen unseres Gespräches ein.
Für die Kontoeröffnung von Minderjährigen benötigen wir zusätzlich die Geburtsurkunde und die Zustimmung der Eltern (aller gesetzlichen Vertreter).
Das Taschengeldkonto ist eröffnet und Ihr Kind lernt mit jedem Schritt den Umgang mit den Finanzen. Das Konto wächst mit Ihrem Kind mit und begleitet es durch alle Lebenslagen.
Aber Sie können noch mehr tun: Je früher desto besser planen Sie die Zukunft Ihres Kindes und legen den Grundstein für ein sicheres Morgen. Ob für die kleinen und großen Wünsche oder das Wohl Ihres Kindes, mit Ihrer Sparkasse setzen Sie auf einen verlässlichen Partner.
Legen Sie Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter für später einen Fondssparplan an und schaffen Sie eine tolle Startgrundlage – gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Speziell für Neugeborene und Kinder bis 8 Jahre gibt es den Deka-JuniorPlan Plus.
Müssen Sie Angst haben um die Zukunft Ihrer Kinder im Alter?
Nein, natürlich nicht. Aber Sie sollten sich schon heute aktiv um die Versorgung Ihrer Kinder kümmern. Lieber heute als morgen. Denn je früher man in den Aktivplan einzahlt. desto günstiger sind die Beiträge, um später eine ordentliche Rente zu kassieren.
Starten Sie frühzeitig und mit 18 Jahren kann Ihr Sohn oder Ihre Tochter den Aktivplan übernehmen und weiterführen. Sie können natürlich weiterhin die Beiträge zahlen und damit Ihr Kind während der Ausbildung oder Studium unterstützen. Oder Sie verringern die Beiträge, ganz nach Wunsch. Sprechen Sie gerne mit Ihrem Berater und kümmern Sie sich aktiv um die Zukunft Ihres Kindes.
Eine Radtour mit der Familie, der Badeausflug mit dem Auto, Kanutour mit den Kids - wer sein Leben aktiv gestaltet, denkt dabei nicht an Unfälle. Mit der privaten Unfallversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie rund um die Uhr ab.