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Erstes Konto

Das erste Taschengeldkonto

Mit Taschengeld das Sparschwein füttern - das war gestern.  Unser Taschengeldkonto wächst mit den Bedürfnissen mit. Von der Geburt bis zum Schulanfang und darüber hinaus. Für die erste finanzielle Freiheit, für die einfache Verwaltung des Taschengeldes und für erste Verdienste aus kleinen Jobs.

Mit dem Taschengeldkonto ist das Geld sicher verwahrt und trotzdem jederzeit griffbereit. Einfache Bargeldauszahlung an allen Geldautomaten der Sparkassen,  kontaktloses Bezahlen mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) und mobiles Bezahlen mit dem Handy - alles inklusive.

Vorteile des Taschengeldkontos

  • Für Kinder und Schüler ab dem ersten Lebensjahr. Das Taschengeldkonto, das mitwächst – erst zum Ansparen, dann als Taschengeldkonto, bis zum vollwertigen Girokonto.
  • Kostenfreie Kontoführung.
  • Inklusive Sparkassen-Card (Debitkarte)1 mit Wunsch-PIN.
  • Das Taschengeld ist sicher aufbewahrt.
  • Bargeldlose Zahlung ist jederzeit möglich, auch mobil.
  • Zugriff über Online-Banking möglich, erst für die Eltern, später für das Kind.
  • Mit giropay Geld-Senden Beträge in Echtzeit an Freunde versenden oder von ihnen anfordern. 
  • Die Kontoauszüge geben einen guten Überblick über die Finanzen. Natürlich sind diese im Elektronischen Postfach digital aufrufbar.
  • Was kosten mich Teddybär & Co? Und wieviel gebe ich eigentlich für Naschis im Monat aus? Mit dem Finanzplaner können kleine Budgets eingerichtet und verwaltet werden.
  • Unsere Berater und Beraterinnen in den Geschäftsstellen sind immer offen für ein Gespräch und haben weitere interessante Angebote im Gepäck.
Schaubild Altersgruppen

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Deutschlandweit an allen Sparkassen-Geld­auto­maten kosten­frei Bargeld auszahlen lassen.

Prepaid-Handy aufladen

Bequem am Geld­auto­maten oder per Online-Banking das Prepaid-Handy aufladen.

Sparkassen-App

Das Taschengeldkonto immer dabei - auf dem Handy. Inklusive Fotoüberweisung und giropay.

(1) Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.

Barzahlen? Ist doch cringy!

Einfach, kontaktlos und sicher mit dem Handy und der Sparkassen-Card (Debitkarte) bezahlen - das ist cool.

Online-Banking

Online das Taschengeld verwalten, überweisen, Kontoauszüge einsehen und eine erste Finanzübersicht erstellen. Mit dem Online-Banking bleibt das Taschengeldkonto im Blick - erst für die Eltern und später für das Kind.  

Taschengeldkonto eröffnen  

Die Girokontoeröffnung von bzw. für Minderjährige kann online oder vor Ort in einer unserer Geschäftsstellen erfolgen.

Kontoeröffnung online

  1. Bitte Antragsformular alle erforderlichen Informationen eingeben (Kontaktdaten der Eltern und des Kindes, Auswahl alleiniges Sorgerecht, etc.)
  2. Die gesetzlichen Vertreter erhalten im Anschluss alle erforderlichen Unterlagen und die Aufforderung zur Videolegitimation. Der oder die Minderjährige erhält ab dem Alter von 16 Jahren ebenfalls die Möglichkeit, die Videolegitimation zu nutzen. Alternativ kann die Legitimation selbstverständlich auch persönlich vor Ort in einer unserer Geschäftsstellen erledigt werden.

Kontoeröffnung in einer unserer Filialen

  1. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Termin im Voraus zu vereinbaren.
  2. Bitte gültige Personalausweise oder Reisepässe mitbringen (Kind und Eltern). 
  3. Die Geburtsurkunde oder Personalausweis des oder der Minderjährigen (sofern keine Videolegitimation möglich ist) und ggf. die Sorgerechtsbescheinigung müssen in einer unserer Geschäftsstellen im Original eingereicht werden. Hierfür ist kein Termin notwendig.
  4. Wenn die Eltern nicht gemeinsam vorbeikommen können, dann hilft unsere Elternvollmacht weiter. Damit können sich Eltern einfach gegenseitig online bevollmächtigen.

 

FAQ für Eltern

Antworten für Eltern

Wann ist der richtige Zeitpunkt, für mein Kind ein Konto zu eröffnen?

Jederzeit. Sie können Ihrem Kind schon zur Geburt ein Taschengeldkonto einrichten. Auf diese Weise bilden Sie eine finanzielle Grundlage  für Ihr Kind.  Vielleicht sparen Sie kleinere Beträge statt Taschengeld für Ihr Kind an, über die Ihr Sohn oder Ihre Tochter ab einem späteren Zeitpunkt verfügen kann.

Schon ab einem Alter von sechs Jahren können Sie das monatliche Taschengeld auf das Taschengeldkonto überweisen. Ihr Kind kann dies und angesparte Beträge für sich nutzen, sich Bargeld holen oder überweisen. Natürlich unter Ihren Augen und mit Ihrer Hilfe.  So helfen Sie Ihrem Nachwuchs frühzeitig, ein Gefühl für das eigene Geld zu entwickeln.

Spätestens ab 12 Jahren ist ein Taschengeldkonto für Jugendliche dann wirklich sinnvoll – das sehen auch viele Verbraucherzentralen so. Denn dadurch erhält Ihr Kind die Möglichkeit, in seinem alltäglichen Tun bargeldlos und mobil zu bezahlen, online oder per S-App sein Konto zu verwalten und die Handykarte aufzuladen.

Welche Funktionen bietet ein Taschengeldkonto?

Die Möglichkeiten im Taschengeldkonto hängen vom Alter des Kontoinhabers und Ihren Freigaben als Erziehungsberechtigter ab.

So sind Bargeldauszahlungen an ganz junge Kids oft nur in vorher festgelegtem Umfang oder auch nur in den Geschäftsstellen und in Begleitung eines Elternteils möglich.

Etwa ab dem 12. Lebensjahr bietet ein Taschengeldkonto dann annähernd dieselben Funktionen wie ein normales Girokonto: Bargeldauszahlung am Geldautomaten, Überweisungen, Daueraufträge und kontaktloses Bezahlen stehen zur Verfügung.  

Was kostet ein Taschengeldkonto?

Das Taschengeldkonto S-Jugendgiro wird kostenfrei bis zu einem Alter von 25 Jahren geführt. Sparkassen-Card (Debitkarte) und Nutzung der SB-Terminals sind inklusive, erst für die Eltern, später für das Kind.

Wieviel Bargeld kann mein Kind sich auszahlen lassen?

Ihr Sohn oder Ihre Tochter kann nur über so viel Geld verfügen, wie tatsächlich auf dem Taschengeldkonto vorhanden ist.   

Kann mein Kind das Taschengeldkonto überziehen oder einen Kredit aufnehmen?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Taschengeldkonten nicht. Ihr Kind kann nicht über mehr Geld verfügen, wie an Guthaben auf dem Taschengeldkonto ist. So ist der Aufbau von Schulden nicht möglich.

Für Minderjährige unter 18 Jahren gibt es keine Möglichkeit, alleine einen Kredit aufzunehmen. Nur mit Unterstützung der Eltern ist eine Kreditaufnahme möglich.

Ab wann kann mein Kind Online-Banking nutzen?

Für das Taschengeldkonto ist Online-Banking jederzeit möglich. Erst kann das Konto über das Online-Banking der Eltern eingesehen und geführt werden. Ab ca. 12 Jahren lohnt sich ein eigener Online-Banking-Vertrag für Ihr Kind, damit es selbst in sein Konto einsehen, Überweisungen tätigen und Daueraufträge einrichten kann. Natürlich ist dazu Ihre Zustimmung Voraussetzung.

Wer ist Kontoinhaber des Taschengeldkontos?

Ihr Kind ist der Hauptkontoinhaber und damit gehört ihm das Guthaben. Als Erziehungsberechtigte besitzen Sie eine Kontovollmacht und haben als Bevollmächtigter Zugriff auf das Taschengeldkonto.

Allerdings sind Ihre Möglichkeiten eingeschränkt: Das Geld auf dem Konto dürfen Sie sich nur als Bargeld auszahlen lassen, um es Ihrem Kind zu geben oder für kleinere Extraausgaben z.B. für die Schule oder Freizeitaktivitäten zu nutzen, die direkt dem Kind zugute kommen. Das Taschengeldkonto und sein Guthaben darf aber nicht für den normalen Unterhalt genutzt werden.

Wo kann ich ein Taschengeldkonto für mein Kind eröffnen?

Kontoeröffnungen von Minderjährigen können online oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen vorgenommen werden.

Für die Kontoeröffnung benötigen wir neben Ihrer Geburtsurkunde die Zustimmung der Eltern (aller gesetzlichen Vertreter). Diese holen wir schriftlich ein.

Sollten die Eröffnung in einer unserer Filialen stattfinden und es nicht möglich sein, dass alle gesetzlichen Vertreter mit zum Gespräch kommen können, können wir in Einzelfällen die Zustimmung nachholen. Es ist auch möglich, eine Elternvollmacht zu hinterlegen. Die Hinterlegung der gegenseitigen, alleinigen Vollmacht ist einfach und ohne großen Aufwand online schnell erledigt.

Kann ich online ein Taschengeldkonto für mein Kind eröffnen?

Kontoeröffnungen von Minderjährigen können online oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen vorgenommen werden.

Kann ich alleine ein Taschengeldkonto für mein Kind eröffnen?

Für die Kontoeröffnung benötigen wir die Zustimmung der Eltern (aller gesetzlichen Vertreter). Diese holen wir schriftlich im Rahmen unseres Gespräches ein.

Welche Dokumente muss ich zur Eröffnung des Taschengeldkontos mitbringen?

Für die Kontoeröffnung von Minderjährigen benötigen wir zusätzlich die Geburtsurkunde und die Zustimmung der Eltern (aller gesetzlichen Vertreter). 

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Zukunft planen

Planen Sie die Zukunft Ihres Kindes

Das Taschengeldkonto ist eröffnet und Ihr Kind lernt mit jedem Schritt den Umgang mit den Finanzen. Das Konto wächst mit Ihrem Kind mit und begleitet es durch alle Lebenslagen.

Aber Sie können noch mehr tun: Je früher desto besser planen Sie die Zukunft Ihres Kindes und legen den Grundstein für ein sicheres Morgen. Ob für die kleinen und großen Wünsche oder das Wohl Ihres Kindes, mit Ihrer Sparkasse setzen Sie auf einen verlässlichen Partner.

Regelmäßig sparen mit Wertpapieren

Legen Sie Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter für später einen Fondssparplan an und schaffen Sie eine tolle Startgrundlage – gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Speziell für Neu­geborene und Kinder bis 8 Jahre gibt es den Deka-JuniorPlan Plus.

  • Mit regelmäßigen Beträgen ab 25 Euro
  • Attraktive Chancen der internationalen Kapitalmärkte nutzen
  • Mit Extras für die Aller­kleinsten - StartGeld von der Sparkasse und im Laufe der Jahre von der DekaBank zusätzlich bis zu vier SparPrämien

Regelmäßig sparen mit dem Aktivplan

Müssen Sie Angst haben um die Zukunft Ihrer Kinder im Alter?

Nein, natürlich nicht. Aber Sie sollten sich schon heute aktiv um die Versorgung Ihrer Kinder kümmern. Lieber heute als morgen. Denn je früher man in den Aktivplan einzahlt. desto günstiger sind die Beiträge, um später eine ordentliche Rente zu kassieren.

Starten Sie frühzeitig und mit 18 Jahren kann Ihr Sohn oder Ihre Tochter den Aktivplan übernehmen und weiterführen. Sie können natürlich weiterhin die Beiträge zahlen und damit Ihr Kind während der Ausbildung oder Studium unterstützen. Oder Sie verringern die Beiträge, ganz nach Wunsch. Sprechen Sie gerne mit Ihrem Berater und kümmern Sie sich aktiv um die Zukunft Ihres Kindes.    

Wer aktiv ist, braucht Sicherheit

Eine Radtour mit der Familie, der Badeausflug mit dem Auto, Kanutour mit den Kids - wer sein Leben aktiv gestaltet, denkt dabei nicht an Unfälle. Mit der privaten Unfallversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie rund um die Uhr ab.  

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