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*Vorfinanzierungskredit (VK): 3,05 % p.a. Sollzins fest für 10 Jahre; 3,78 % effektiver Jahreszins (für Gesamtlaufzeit VK und späterem Bauspardarlehen (BSD) ohne Kosten einer Grundschuldeintragung); Mindestkreditsumme 100.000 Euro; Absicherung durch Grundschuld (GS) erforderlich, Abschluss Bausparvertrag (BSV) im Tarif Classic20 Variante Plus F Bausparsumme (BS) in Höhe des VK; Abschlussgebühr (AG) 1,6 % der BS; Jahresentgelt 18 € p.a. (nur in der Sparphase). BSD: 1,65 % p.a. fester Sollzins, 1,97 % effektiver Jahreszins; mtl. Zins- und Tilgungsbeitrag 5 ‰ der BS; zzgl. Gebäudeversicherung (GV).
Beispiel: VK Nettokreditbetrag 100.000 Euro: 3,05 % p. a. Sollzins fest für 10 Jahre; effektiver Jahreszins 3,81 %, Gesamtbetrag 136.750,13 € (inkl. Kosten von 273 € für Eintragung der GS, AG 1.600 €, Jahresentgelt 18 € p.a., Kosten GV nicht berücksichtigt). Voraussichtliche Zuteilung (ZT) 10 Jahren; 120 mtl. Raten (Zinsen + Ansparung) à 652,17 €. Bausparguthaben bei ZT 47.603,97 €; Nettodarlehensbetrag BSD 52.396,03 €; 113 mtl. Raten à 500,00 € + Schlussrate 116,73 € (Zins- und Tilgungsbeitrag).
Darlehensgeber: LBS Landesbausparkasse NordOst AG, Sitz: Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam / Behringstraße 120, 22763 Hamburg.
Die Darlehensvermittlerin, Sparkasse zu Lübeck AG, ist im Rahmen von Finanzierungen für Unternehmender deutschen Sparkassen-Finanzgruppe tätig und befugt, Finanzierungen zu vermitteln und Darlehensanträge entgegenzunehmen. Stand: 10/2024. Angebot freibleibend.
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Breite Str. 18-28
23552 Lübeck
Sollzins- bindung |
gebundener Sollzins |
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Restschuld | bevorzugte Kondition |
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Vorhaben:
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Endet die Zinsbindungsfrist, beginnt die Suche nach einer günstigen Anschlussfinanzierung. Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich frühzeitig niedrige Zinsen. So erhalten Sie hohe Planungssicherheit für Ihre Anschlussfinanzierung.
Ein Forward-Darlehen kann bis zu fünf Jahre im Voraus mit der Sparkasse vereinbart werden. Als Grundlage dient die Restschuld der auslaufenden Finanzierung zum Ende der Sollzinsbindung. Das Geld wird zum vereinbarten Zeitpunkt an den Kunden ausgezahlt. Damit lassen sich günstige Zinsen noch lange vor dem Laufzeitende Ihrer ersten Baufinanzierung sichern.
Bei der Prolongation verlängern Sie den laufenden Vertrag mit Ihrem bestehenden Vertragspartner. Dabei werden die Zinsen für die neue Zinsbindung nach den aktuellen Konditionen angepasst. Spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung erhalten Sie von Ihrem Berater ein Brief zur weiteren Vorgehensweise. Als Vermittler suchen wir für Sie automatisch die günstigsten Konditionen bei über 300 Banken und Sparkassen heraus.
Eine Anschlussfinanzierung ist die Fortsetzung einer Baufinanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist. Je nach Strategie, ist zum Ende einer Immobilienfinanzierung häufig eine Restschuld vorhanden. Diese Restschuld wird durch eine geeignete Anschlussfinanzierung beglichen. Hierbei stehen vier Finanzierungsoptionen zur Verfügung: Forward-Darlehen, Prolongation, Umschuldung oder unter bestimmten Voraussetzung auch ein klassischer Bausparvertrag.
Die Anschlussfinanzierung sollte möglichst frühzeitig geplant werden. Wir empfehlen Ihnen schon bei der Entscheidung für eine Immobilie eine geeignete Strategie festzulegen. Hier sollte auch die Anschlussfinanzierung zum ersten Mal thematisiert werden. Konkretisieren sollten Sie Ihre Planung dann spätestens fünf Jahre vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist. Dabei können Sie die Zinskosten mit einem günstigen Anschlussdarlehen deutlich reduzieren. Als Vermittler für Immobiliendarlehen prüfen wir für Sie über 300 Banken und Sparkassen und finden die besten Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung. Unsere Finanzierungsexperten geben Ihnen außerdem einen guten Überblick über den aktuellen Marktzins und die weitere Zinsprognose. So sind Sie bestens informiert und haben eine gute Entscheidungsgrundlage für die Wahl Ihrer Anschlussfinanzierung.
Mit dem Ende der Zinsbindungsfrist können Sie mit einer Anschlussfinanzierung die Restschuld ablösen. Durch die Umfinanzierung sichern Sie sich einen Zins, zu dem Zeitpunkt gültigen Konditionen. Wichtig: Der Finanzierungsvertrag endet nicht automatisch. Häufig laufen die bestehenden Darlehen weiter. Dabei richten sich die Zinsen nach den aktuellen Marktkonditionen.
Von Ihrem Finanzierungsberater erhalten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung einen Brief zum weiteren Vorgehen. Gern vergleichen wir die zu dem Zeitpunkt gültigen Konditionen und machen Ihnen ein neues Angebot.
Bei der Prolongation verlängern Sie eine bestehende Baufinanzierung um weitere Jahre. Dabei passt Ihr Vertragspartner den Sollzins an die aktuell gültigen Konditionen an und legt zusätzlich eine neue Zinsbindung fest. Ihr Darlehen wird dann zu den neu angebotenen Zinsen fortgeführt. In der Regel erhalten Sie hierzu spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist einen Brief von Ihrem Berater.
Vorteile:
Nachteile:
Als Vermittler für Anschlussfinanzierungen empfehlen wir Ihnen einen neuen Vergleich. Häufig zahlt sich ein Wechsel bereits nach wenigen Monaten aus. Am Ablösetermin wird die Restschuld automatisch durch das neue Darlehen abgelöst. Durch die besseren Konditionen Ihrer Anschlussfinanzierung erhalten Sie eine geringere monatliche Rate.
Bei der Umschuldung wird ein laufendes Darlehen bei einer bestehenden Bank, durch eine neue Finanzierung einer anderen Bank abgelöst. Im Fall einer Anschlussfinanzierung wird also die Restschuld nach Ende der Zinsbindungsfrist auf eine andere Bank übertragen. Das macht insbesondere dann Sinn, wenn der neue Vertragspartner die Restschuld zu einem besseren Zins finanziert. Ein Darlehennehmer spart so unter Umständen mehrere tausend Euro. Bei einem Wechsel ist jedoch die Zinsbindung zu beachten. Häufig laufen Baufinanzierungen über viele Jahre. Der Darlehennehmer geht somit einen bindenden Vertrag ein. Innerhalb der Frist kann mittels einer Umschuldung daher normalerweise nicht gewechselt werden. Als Ausnahme sei hier lediglich das Sonderkündigungsrecht nach §489 BGB und die Vorfälligkeitsentschädigung genannt. Ob und unter welchen Umständen diese Regelungen zutreffen, besprechen Sie am besten mit Ihrem Berater.
Vorteile:
Nachteile:
Das Forward-Darlehen gilt als besondere Form der Anschlussfinanzierung. Dabei handelt es sich um ein klassisches Annuitätendarlehen mit monatlichen Raten, die über die Laufzeit hinweg konstant bleiben. Beim Forward-Darlehen sichert sich der Darlehensnehmer zusätzlich den zu dem Zeitpunkt gültigen Zinssatz noch vor Ablauf der Zinsbindungsfrist. Die Auszahlung erfolgt erst mit Ende der Zinsbindung des vorherigen Darlehens. So wird die Restschuld mit der Anschlussfinanzierung getilgt. Beim Forward Darlehen der Sparkasse kann der Zins bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung gesichert werden. Steigen die Zinsen in den darauffolgenden Jahren an, bleibt der vereinbarte Zinssatz für den Kunden bestehen.
Vorteile:
Nachteile:
Ob sich ein Forward-Darlehen lohnt, hängt im wesentlichen von verschiedenen Kriterien ab. Wer ein Immobiliendarlehen aufnimmt, benötigt in der Regel auch eine Anschlussfinanzierung. Insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen ist der Erwerb einer Immobilie besonders reizvoll. Doch bei steigenden Zinsen kann die Restschuld nach 10, 20 oder sogar 30 Jahren oft sehr teuer werden. Ein Forward-Darlehen wird also immer dann interessant, wenn das Zinsniveau besonders niedrig ist. Ist zusätzlich von einer steigenden Zinsentwicklung auszugehen, kann sich ein Forward-Darlehen besonders rechnen.
Im Vergleich zum klassischen Darlehen kommt bei dieser Form der Anschlussfinanzierung noch der sogenannte Forward-Aufschlag hinzu. Dieser Zuschlag wird erhoben, da Anbieter den Zinssatz bis zu fünfeinhalb Jahre im Voraus gewähren. Je nach Länge der Wartezeit zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung des Forward-Darlehens, fällt der Zinszuschlag etwas höher oder niedriger aus.
Ein weiterer Faktor der die Höhe des Forward-Aufschlags beeinflussen kann, liegt in der Zinsbindung. Bei einer kurzen Zinsbindung fällt der Zuschlag geringer aus, als bei einer längeren Laufzeit.
Ab wann sich ein Forward-Darlehen lohnt, hängt also im wesentlichen von diesen Kriterien ab. Dabei sollte die voraussichtliche Zinsentwicklung während der Laufzeit über dem angebotenen Zins liegen. Empfohlen wird der Abschluss eines Forward-Darlehens häufig ab etwa drei Jahren vor Ende der Zinsbindung. Ab diesem Zeitpunkt lässt sich die Entwicklung des Zinses besser absehen. Wird hingegen kurzfristig mit steigenden Zinsen gerechnet, kann sich der Abschluss eines Forward-Darlehens bereits früher lohnen. Unsere Finanzierungsexperten beschäftigen sich tagtäglich mit der Entwicklung der Zinsen am Markt. Ob sich der Abschluss für Sie lohnt, finden unsere Berater gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen heraus. Dabei vergleichen wir für Sie die Angebote aus einer großen Auswahl an Partnerbanken und Sparkassen.
Verschiedene Finanzierungsstrategien greifen auch auf einen Bausparvertrag als Anschlussfinanzierung zurück. Unter gewissen Voraussetzungen kann sich ein Bausparvertrag zur Ablösung einer Restschuld anbieten. Dabei sollten die Nachteile gegenüber einem Forward-Darlehen aber stets abgewogen werden. Das besondere an einer Lösung mittels Bausparvertrag ist die Sicherung des Zins für sieben bis acht Jahre im Voraus. Dabei unterteilt sich das Produkt in zwei Phasen: Die Ansparphase sowie Darlehensphase. In der ersten Phase werden über einen längeren Zeitraum regelmäßige Einzahlungen fällig, sogenannte Sparbeiträge. Anschließend ermöglicht die Bausparkasse ein günstiges Darlehen. Grundlage dieses Baudarlehens ist der vereinbarte Zins bei Vertragsabschluss. Mit dieser Form der Anschlussfinanzierung lässt sich schließlich auch eine Restschuld begleichen.
Nachteil bei dieser Strategie ist die Zuteilungsreife eines Bausparvertrags. Dabei gibt es keine Garantie, dass eine Auszahlung exakt nach Ablauf der Ansparphase ausgezahlt wird. Läuft das erste Darlehen aus und die Restschuld wird fällig, muss unter Umständen eine teure Zwischenfinanzierung eingerichtet werden. Das ist ein entscheidender Nachteil beim Bausparvertrag als Anschlussfinanzierung.
Gegenüber dem Forward-Darlehen gibt es bei einem Bausparvertrag aber keine Abnahmeverpflichtung. Somit kann das Baudarlehen auch abgelehnt und die angesparte Summe ganz einfach ausgezahlt werden.
Vorteile:
Nachteile:
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