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Kontowechselservice

Willkommen bei der Sparkasse zu Lübeck!

Der Kontowechsel zu unserer Sparkasse ist ganz einfach. Nachdem Sie Ihr Girokonto bei uns eröffnet haben, informieren wir Ihre Zahlungspartner und lassen zudem Ihr Guthaben von Ihrem alten Konto auf Ihr neues Girokonto bei der Sparkasse zu Lübeck überweisen.

Mehr zum Kontowechselservice
SSL verschlüsselte Übertragung

Wir sind für Sie da.

Wir sind persönlich zu unseren Servicezeiten für Sie da:

Montag bis Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr

Freitag
08.00 - 15.30 Uhr

Bitte nutzen Sie außerhalb unserer Servicezeiten das E-Mail-Kontaktformular.

Unsere Sparkasse auf
Unsere BLZ & BIC
BLZ23050101
BICNOLADE21SPL
Vorteile

Mein Lübecker START - Reinwachsen? Rauswachsen? Mitwachsen! 

Vorteile des mitwachsenden Kontos

  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetz­liche Vertreter:in haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Kosten­lose Konto­führung 
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind –  keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetz­lichen Vertreter1
  • Persönliche Beratung und Betreuung im S-corner
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang
  • Kostenfreies DekaBank Depot
  • Attraktive Zinsen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
  • Kostenlose S-Mobilgeräteschutz Versicherung ab dem 11. Lebensjahr

Konto für Minderjährige eröffnen

- Online, papier­los be­antragen

- Identität digital be­stätigen

- Geburts­urkunde in der nächsten Sparkassen-Geschäftsstelle ein­reichen

Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetz­liche Ver­treter:innen1 bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Konto­wecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treter:innen1 gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Handys im hellen und dunklen Licht

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit wero Taschen­geld in Echt­zeit kosten­frei senden
  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen - Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen

Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

Weitere Informationen befinden sich im Preis- und Leistungsverzeichnis und in der Entgeltinformation.

Junge Erwachsene von 18 - 24 Jahren

 

Das vollwertige Girokonto

Um der jeweiligen Lebenssituation bzw. den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, bieten wir für den Start in die Erwachsenenwelt für alle Schüler:innen, Azubis, Studierende, Freiwilligendienst- und Wehrdienstleistende die Auswahl aus unseren unterschiedlichen Kontomodellen.

Bei Bedarf ist die Zubuchung einer S-Mobilgeräteschutz Versicherung möglich.

Auswahl Kontomodelle ab 18 Jahren5

 

Kontomodell   Monatliche Kontoführung
Mein Lübecker Premium Premium-Mehrwertkonto mit zahlreichen Online-Services  50% Rabatt
Mein Lübecker Comfort Attraktives Mehrwertkonto mit zahlreichen Online-Services 50% Rabatt
S-Giro online Leistungsstarkes Girokonto mit zahlreichen Online-Services 100% Rabatt

 

Konto eröffnen

Girokonto eröffnen: So einfach geht´s 

Mobil, online, telefonisch oder persönlich

Noch keine 18 Jahre?

Kein Problem! Hier gibt es weitere Informationen zur Girokontoeröffnung von Minderjährigen.

Hände halten ein Handy mit geöffneter Sparkassen-App

Konto mit der Sparkassen-App eröffnen

junge Frau mit Handy und orangefarbenem Pulli

Konto online eröffnen

junge Frau mit langen Haaren im Gespräch

Konto in der Geschäftsstelle eröffnen

Frau mit Handy sitzt auf einem Bett mit bunten Kissen

Konto per Telefon und Videoberatung eröffnen

  • Du benötigst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Unser DialogCenter erreichst du unter 0451 147-147.
3 junge Menschen vor einem Backsteingebäude

Unser S-corner 

  • Unsere Geschäftsstelle für junge Leute
  • Junge, kompetente Beratung 

Girokonten für mehr als eine Person (Gemeinschaftskonten) können telefonisch und persönlich eröffnet werden. 

Der nächste Schritt

Eröffne nun ein mitwachsendes Konto – bequem, von zu Hause aus oder vereinbare einen Termin bei deiner Beraterin oder deinem Berater.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Mein Lübecker Start

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Sie können die Konto­eröffnung bequem von Zuhause aus durch­führen. Hierzu sind neben der Ein­reichung der Geburts­urkunde auch Online-Legitimationen der gesetz­lichen Ver­treter not­wendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns sind, können Sie die Konto­eröffnung auch mit einer TAN be­stätigen. Der zweite gesetz­liche Ver­treter bestätigt die Konto­eröffnung immer über eine Online-Legitimation.

Kann mein Kind sich auch online legitimieren?

Ab dem 16. Lebens­jahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durch­geführt. Hierfür ist es not­wendig, dass Ihr Kind einen Reise­pass oder Personal­ausweis besitzt.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Unser mit­wachsendes Konto Mein Lübecker START können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, mit elf Jahren, wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Konto­nummer/ IBAN des mit­wachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto?

Eine Sparkassen-Card für Ihr Kind bieten wir ab elf Jahren an. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 11. Lebensjahr, können Sie selbst ent­scheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag für Ihr Kind wird ab elf Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 11. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 11. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an.

Kann das Mein Lübecker START überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (ein­geräumte oder geduldete Konto­überziehung) gibt es bei Kinder- und Jugend­girokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld aus­zahlen lassen, wie tat­sächlich auf dem Konto vor­handen ist. Schulden sind daher aus­geschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das Mein Lübecker START er­wachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regel­mäßigen Geld­eingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studenten­kredit möglich.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Die Kontonummer bleibt ein Leben lang.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. eine Empfehlung ab.

Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto?

Ja, mit der Konto­eröffnung erhalten Sie als gesetz­liche Ver­treter:innen auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto er­halten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Ein­sicht frei geschaltet.

Kann ich als Elternteil online über das Konto verfügen?

Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter:in gegen­seitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vor­nehmen.

Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. 

1Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Mein Lübecker Start in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

2Variabler Zinssatz für Beträge bis 500 Euro, Stand Oktober 2024. Diese Verzinsung wird maximal bis zum 11. Geburtstag des Kontoinhabers vergütet. Ab dem 11. Geburtstag des Kontoinhabers endet die Guthabenverzinsung.

3Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

4Während der Öffnungszeiten am Schalter in einer unserer Geschäftsstellen.

5Schüler:innen, Azubis, Studierende, Freiwilligendienstleistende und Wehrpflichtdienstleistende. Nachweis erforderlich.

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