Vorteile des mitwachsenden Kontos
Das erste Ansparkonto
Von Geburt an.
Das flexible Taschengeldkonto
Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – erster Umgang mit dem eigenen Geld.
Das vollwertige Girokonto
Schule, Ausbildung oder Studium5?
Die meistgenutzte Banking-App
Vielfach ausgezeichnet
Weitere Informationen befinden sich im Preis- und Leistungsverzeichnis und in der Entgeltinformation.
Um der jeweiligen Lebenssituation bzw. den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, bieten wir für den Start in die Erwachsenenwelt für alle Schüler:innen, Azubis, Studierende, Freiwilligendienst- und Wehrdienstleistende die Auswahl aus unseren unterschiedlichen Kontomodellen.
Bei Bedarf ist die Zubuchung einer S-Mobilgeräteschutz Versicherung möglich.
Kontomodell | Monatliche Kontoführung | |
Mein Lübecker Premium | Premium-Mehrwertkonto mit zahlreichen Online-Services | 50% Rabatt |
Mein Lübecker Comfort | Attraktives Mehrwertkonto mit zahlreichen Online-Services | 50% Rabatt |
S-Giro online | Leistungsstarkes Girokonto mit zahlreichen Online-Services | 100% Rabatt |
Noch keine 18 Jahre?
Kein Problem! Hier gibt es weitere Informationen zur Girokontoeröffnung von Minderjährigen.
Konto mit der Sparkassen-App eröffnen
Konto online eröffnen
Konto in der Geschäftsstelle eröffnen
Konto per Telefon und Videoberatung eröffnen
Unser S-corner
Girokonten für mehr als eine Person (Gemeinschaftskonten) können telefonisch und persönlich eröffnet werden.
Sie können die Kontoeröffnung bequem von Zuhause aus durchführen. Hierzu sind neben der Einreichung der Geburtsurkunde auch Online-Legitimationen der gesetzlichen Vertreter notwendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns sind, können Sie die Kontoeröffnung auch mit einer TAN bestätigen. Der zweite gesetzliche Vertreter bestätigt die Kontoeröffnung immer über eine Online-Legitimation.
Ab dem 16. Lebensjahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durchgeführt. Hierfür ist es notwendig, dass Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis besitzt.
Unser mitwachsendes Konto Mein Lübecker START können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später, mit elf Jahren, wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des mitwachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.
Eine Sparkassen-Card für Ihr Kind bieten wir ab elf Jahren an. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 11. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Online-Banking-Vertrag für Ihr Kind wird ab elf Jahren angeboten. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 11. Lebensjahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 11. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das Mein Lübecker START erwachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studentenkredit möglich.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Die Kontonummer bleibt ein Leben lang.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. eine Empfehlung ab.
Ja, mit der Kontoeröffnung erhalten Sie als gesetzliche Vertreter:innen auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto erhalten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Einsicht frei geschaltet.
Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter:in gegenseitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vornehmen.
Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nachgang der Kontoeröffnung vornehmen.
1Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Mein Lübecker Start in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie im Nachgang über die "Elternvollmacht" gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
2Variabler Zinssatz für Beträge bis 500 Euro, Stand Oktober 2024. Diese Verzinsung wird maximal bis zum 11. Geburtstag des Kontoinhabers vergütet. Ab dem 11. Geburtstag des Kontoinhabers endet die Guthabenverzinsung.
3Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährigkeit alleine verfügungsberechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthabenbasis auf eigenen Namen. Somit können alleine Verfügungen am Geldautomaten, an der Kasse, Überweisungen und Daueraufträge sowie Bezahlvorgänge mittels Lastschrift vorgenommen werden.
4Während der Öffnungszeiten am Schalter in einer unserer Geschäftsstellen.
5Schüler:innen, Azubis, Studierende, Freiwilligendienstleistende und Wehrpflichtdienstleistende. Nachweis erforderlich.
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