Die eigene Gesundheit zählt zu den wichtigsten Dingen im Leben. Doch eine Krankheit kann jeden von uns treffen. Sich in diesem Fall allein auf die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen, kann zu finanziellen Überraschungen führen.
Situation / Einschränkung in der gesetzlichen Krankenversicherung |
Leistungen der Krankenzusatzversicherung | Produkte der Krankenzusatzversicherung |
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Zahnersatz/ Zahnprophylaxe Nur Zahlung eines Festzuschusses für einfachste Ausführungen bei Zahnersatz |
Tarif DentPLUS P:
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DentPLUS DentPLUS T DentPLUS P |
Medikamente Eigenbeteiligung 10%, mind. 5,- Euro und max. 10,- Euro |
Sie bekommen 100% Ihres gesetzlichen Eigenanteils bei ärztlich verordneten Medikamenten und Heilmitteln (Massagen, Bäder, Fangobehandlungen etc.) erstattet. | AmbulantPLUS AmbulantPLUS T |
Sehhilfen Grundsätzlich keine Leistung ab dem 19. Lebensjahr |
Sie bekommen bis zu 200,- Euro innerhalb von 24 Monaten für eine Brille oder Kontaktlinsen erstattet. Bei Veränderung der Sehschärfe um mindesten 0,5 Dipotrien erhalten Sie diesen Betrag sogar jährlich. | AmbulantPLUS AmbulantPLUS T |
Naturheilkundliche Behandlung In der Regel keine Leistung |
Sie bekommen 80% Ihrer Kosten für naturheilkundliche Leistungen Ihres Arztes (auch ohne Kassenzulassung) oder Heilpraktikers bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000,- Euro jährlich erstattet (ab dem 3. Jahr, im 1. Jahr bis 100,-- Euro, im 2. Jahr bis 200,-- Euro). | AmbulantPLUS AmbulantPLUS T |
Krankenhaus Keine Leistung für die Behandlung durch den Chefarzt oder eingeschränkte Krankenhauswahl |
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StationärPLUS T |
Absicherung bei Verdienstausfall im Krankheitsfall 20% bis 25% Eigenbeteiligung |
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VerdienstausfallPLUS |
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